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Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind eigenverantwortlich, die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob das Angebot eines weiteren Trägers im Interesse der Lehrerfortbildung liegt und wer an dieser Lehrerfortbildung teilnimmt (BASS 20-23 Nr. 3). In Nordrhein-Westfalen gibt es deshalb keine zentrale "Lehrerdienstbefreiung".
Weitere Träger können ihre Angebote über eine zentrale Suche des Ministeriums für Schule und Weiterbildung selbst bekanntmachen:
http://suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de
Siehe "Infos für Anbieter".